Rheinland/Duisburg, 29. September 2023 - Am 1.
Oktober beginnt die Gehölzpflegesaison an den Autobahnen im
Rheinland.
Das heißt: Bis Ende Februar 2023 werden Bäume und Sträucher
gefällt, geschnitten oder „auf den Stock gesetzt“ – sprich
wenige Zentimeter über dem Boden gekappt.
Vorrangiges Ziel dieser Maßnahmen ist die Gewährleistung der
Verkehrssicherheit. Dazu werden die Gehölze entlang der
Autobahnen so zurückgeschnitten, dass sie für den fließenden
Verkehr keine Gefahr darstellen. Darüber hinaus gilt es für
die 15 zuständigen Autobahnmeistereien aber auch, Schilder
und Sichtachsen auf insgesamt 1.200 Streckenkilometern vom
Bewuchs zu befreien.
Baumbestände werden nicht willkürlich abgeholzt
Bei den Grünpflegearbeiten, die entweder von den
Autobahnmeistereien selbst oder von beauftragten Fremdfirmen
durchgeführt werden, kommt oft großes Gerät zum Einsatz. Auf
den ersten Blick sieht es dann so aus, als würden
Baumbestände willkürlich abgeholzt. Dem ist nicht so.
Die Baumkontrolleure und -innen untersuchen regelmäßig den
Zustand von Einzelbäumen. Und nur dann, wenn ein Baum
absehbar nicht mehr standsicher ist oder große Äste
abbrechen könnten, muss er gefällt werden. Flächige Gehölze
hingegen werden bei Bedarf „auf den Stock gesetzt“, also so
weit zurückgeschnitten und ausgedünnt, dass sich der Bestand
erholen kann. Was für die Autofahrerinnen
und Autofahrer und Anlieger und
Anliegerinnen der Autobahnen sehr radikal aussieht,
ist für die Standsicherheit etwa von Böschungen sehr wichtig
und dient letztlich der nachhaltigen Pflege der Grünflächen
entlang des Fernstraßennetzes. Neu austreibendes Wurzelwerk
sichert Hänge auf natürliche Weise. Zudem ist eine „auf den
Stock gesetzte“ Grünfläche weniger pflegeintensiv, was
letztlich auch Staus auf den Autobahnen vermeidet.
Schließlich müssen die entsprechenden Arbeitsgeräte weniger
häufig ausrücken.
Grünschnitt kann nur tagsüber erfolgen
In diesem Zusammenhang wird die Autobahn GmbH Rheinland
häufig danach gefragt, weshalb Grünpflegearbeiten überhaupt
tagsüber, also in den verkehrsreichen Zeiten stattfinden
müssen.
Antwort: Die Arbeiten mit Motorsäge oder Fällbagger sind für
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Autobahnmeistereien
nur bei Tageslicht gefahrlos möglich. Generell achten die
Autobahnmeistereien aber darauf, mit ihrer Arbeit morgens
nach dem Abklingen der Pendlerströme zu beginnen und diese
zu beenden, bevor der nachmittägliche Berufsverkehr wieder
einsetzt.
Eine klassische Vermarktung des Gehölzes gibt es
nicht
Eine klassische Vermarktung als Brenn- oder Stammholz findet
nicht statt. Das bei der Gehölzpflege gewonnene Schnittgut
wird gehäckselt und etwa zur Energiegewinnung oder zur
Weiterverarbeitung – beispielsweise zu Spanplatten –
genutzt.
Eine geringe Menge verbleibt allerdings auch stets vor Ort,
um Insekten und Kleinlebewesen einen Lebensraum zu bieten.
Hohe Kosten – kein Gewinn
Die Kosten für Gehölzpflegemaßnahmen sind hoch. Oft wird an
steilen Böschungen gearbeitet, was Sicherungsmaßnahmen
erfordert. Zudem kann Grünschnitt auf engem Verkehrsraum nur
mit speziellem Gerät durchgeführt werden. Sicherlich erzielt
die Autobahn aus einem Verkauf von Holz und Schnittgut
Einnahmen. Diese können aber allenfalls dazu dienen, die
Kostenbelastung zu mindern. Ein Gewinn für die Autobahn GmbH
Rheinland wird unter dem Strich nicht erzielt.
Die Gehölzpflege richtet sich nach den Vorgaben des
"Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege"
(Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG).
Darüber hinaus gibt es Regeln, die für die Autobahn
Rheinland festgeschrieben worden sind. Damit wird
gewährleistet, dass die Anforderungen des Natur- und
Artenschutzes Berücksichtigung finden. Zu Beginn der
Pflegesaison werden die betroffenen Städte und
Naturschutzbehörden über größere Maßnahmen in Kenntnis
gesetzt. Müssen zum Beispiel Anschlussstellen für den
Pflegeeinsatz gesperrt werden, werden die Informationen über
die Medien veröffentlicht, zudem sind sie auf der Homepage
der Autobahn Rheinland zu finden. Sind Anwohnerinnen und
Anwohner betroffen, werden sie direkt informiert. Bei
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr muss in Ausnahmefällen auf eine
Vorabinformation verzichtet werden.
Bei großen Baumaßnahmen ist es mitunter erforderlich,
größere Grünflächen abzuholzen, um das Baufeld zu räumen. In
diesen Fällen ist die Autobahn GmbH Rheinland gehalten,
Ausgleichsmaßnahmen (also Aufforstungen) durchzuführen, nach
Möglichkeit in der Nähe der Baumaßnahme. Ist dies etwa aus
Platzgründen nicht möglich, wird die Ausgleichsmaßnahme an
anderer Stelle durchgeführt.
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